Förderpenny-Voting  vom 21. August bis 10. September 2023 online auf foerderpenny.de

 

Liebe Landheimfreundinnen und -Freunde,

 

wir haben die Chance, Ihr Förderpenny-Gewinner zu werden. Denn auch in diesem Jahr unterstützt PENNY mit dem Projekt „Förderpenny“ Organisationen und Vereine aus ganz Deutschland, die Kindern und Jugendlichen helfen. Und wir sind eine davon!

 

Als eine von 700 Organisationen haben wir schon 1.000 € Preisgeld gewonnen – und jetzt geht’s im großen Kundenvoting um eine Jahresförderung. In 350 Nachbarschafts-Regionen treten je 2 Organisationen gegeneinander an. Das heißt, wir haben nur noch einen Konkurrenten!

 

Mit dem Projekt Stärkung des Gemeinschaftsgefühls nach der Corona-Pandemie hat sich der Landheimverein erfolgreich beworben. Gerade durch die lange Zeit der Pandemie brauchen Jugendliche wieder ein Gemeinschaftserlebnis. In unserem Schullandheim sollen die verschiedenen Gruppen aus Schulen, Kirchengemeinden, Sport- und Musikvereinen erleben, wie wichtig im Alltag die Gemeinschaft mit anderen Personen ist. Wir planen den Ausbau eines Erlebnispfades: Im Rahmen eines Schullandheimaufenthaltes sollen Kinder und Jugendliche mit kleinen Aufgaben die Pflanzen und Tiere spielerisch kennen lernen, Gemeinsamkeit, Teamfähigkeit und Sensibilität (z.B. Barfußpfad) sollen durch Spiele auf dem Rundpfad gefördert werden.

 

 

 

Ein Preisgeld von 1.000 € haben wir bereits gesichert, da wir in das Finale gekommen sind, aber die Erstplatzierten erhalten für ein Jahr lang die Kundenspenden aus den PENNY Märkten der Nachbarschafts-Region! Darüber hinaus wartet ein Preisgeld von 1.500 €.

 

Deshalb unsere Bitte den Landheimverein zu unterstützen:

 

 

Stimmen Sie bitte vom 21.8. bis zum 10.9. für uns ab auf www.foerderpenny.de

Pro Tag können Sie einmal für uns abstimmen.

 

Vielen Dank für die Unterstützung!

 

 

 

 

 

 

Corona-Pandemie

 

Hygiene-Regeln für das Landheim Lessingschule e.V.
ab 13.9.2021

 

Die Hygieneregeln für das Landheim des Lessing-Gymnasiums richten sich nach den Vorschriften des Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung sowie den jeweils neuesten Mitteilungen des Fachbereichs Bildung der Stadt Mannheim.

 

Die Vorgaben der Corona-VO der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.

 

Allgemeine Maßnahmen im Überblick

 

Verantwortlich für die Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften ist der Leiter/ die Leiterin der Gruppe.

 

Der Aufenthalt mit einer festen Gruppe im Schullandheim Lessingschule e.V. ist vergleichbar mit einer Quarantäne, da keine Kontakte zu gruppenfremden Personen nötig sind.

 

Die Gruppenleitung legt zum Beginn des Aufenthalts im Landheim eine tabellarische Übersicht über alle Teilnehmer des Aufenthalts vor, die für eine evtl. Nachverfolgung von Infektionsfällen folgende Angaben enthalten muss:

 

Familienname, Vorname, postalische Adresse, E-Mail- Adresse, Tel.Nr.

Bei Schülern die besuchte Schule und Klasse

 

Die Gruppenleitung stellt sicher und bestätigt mit Unterschrift, dass alle Teilnehmer mit einem tagesgenauen Schnelltest negativ auf Covid-19 getestet wurden. Bei einer Verweildauer von mehr als 2 Tagen muss dieser Schnelltest jeden 2. Tag erbracht werden. Die Schnelltests werden von Schülergruppen von der jeweiligen Schule mitgebracht.

 

Aktuelle Informationen:

 

Über die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen werden die Lehrkräfte des Lessing-Gymnasiums und das weitere Schulpersonal sowie die Eltern von der Schulleitung, die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften dauernd auf geeignete Weise unterrichtet. Gruppenleitungen anderer Schulen oder Einrichtungen informieren sich über diese Hinweise hinaus auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien des Landes Baden-Württemberg.

 

Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Gruppenleitungen gehen bezüglich der Hygiene mit gutem Beispiel voran und sorgen dafür, dass die Gruppenmitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.

 

Abstandsgebot:

 

In geschlossenen Räumen soll zwischen Gruppenteilnehmern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Für vollständige Klassen oder Lerngruppen, die auch in der Schule ohne Mindestabstand zusammenarbeiten, ist auch im Landheim kein Mindestabstand der Gruppenmitglieder untereinander erforderlich. Er gilt aber zwischen den Gruppenteilnehmern und Gruppenleitern sowie Mitarbeitern des Landheims und weiteren auswärtigen Personen.

 

In den Landheimgebäuden muss – mit Ausnahme des Essens und Schlafens - bis zum 25.9.2021 eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

 

Gründliche Händehygiene  

 

z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;

nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln;

nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.,  

vor und nach dem Essen;  

nach dem Toiletten-Gang

 

Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden (www.infektionsschutz.de/haendewaschen).

 

Husten- und Niesetikette:

 

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 

Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).

 

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.

 

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.

 

Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.

 

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

 

RAUMHYGIENE: Gruppenräume, Aufenthaltsräume, Flure

 

Raumbelegung:

 

Während der Pandemiezeit werden die Zimmer nicht voll belegt. Das gilt nicht für die Belegung mit Menschen, die in einem Haushalt leben. Beim Aufenthalt in den Zimmern ist ein Abstand von 1,5 m (s.o.) zu empfehlen. Die Tische in den Aufenthaltsräumen sind so gestellt, dass dieser Abstand eingehalten werden kann.

Der längere Aufenthalt im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet.

 

Lüften

 

Mehrmals täglich, mindestens nach 20 Minuten Aufenthalt in einem Gruppenraum, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türen über mehrere Minuten vorzunehmen.

 

HYGIENE IM SANITÄRBEREICH

 

In allen Waschräumen und Toilettenräumen sind Seife und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt.

Die Sanitäreinrichtungen werden täglich vormittags gereinigt und desinfiziert.

In den Sanitärräumen dürfen sich nicht zu viele Personen zeitgleich aufhalten; verantwortlich dafür ist die Gruppenleitung.

 

Essen

 

Die Mahlzeiten werden an der Buffettheke durch das Küchenpersonal ausgegeben.

Die Tische im Speisesaal werden nach jeder Mahlzeit durch Personal des Landheims gereinigt und desinfiziert.