Corona-Pandemie
Hygiene-Regeln für das Landheim
Lessingschule e.V.
ab 13.9.2021
Die Hygieneregeln für das Landheim des Lessing-Gymnasiums richten sich nach den Vorschriften des Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung sowie den jeweils neuesten Mitteilungen des Fachbereichs Bildung der Stadt Mannheim.
Die Vorgaben der Corona-VO der Landesregierung in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
Allgemeine Maßnahmen im Überblick
Verantwortlich für die Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften ist der Leiter/ die Leiterin der Gruppe.
Der Aufenthalt mit einer festen Gruppe im Schullandheim Lessingschule e.V. ist vergleichbar mit einer Quarantäne, da keine Kontakte zu gruppenfremden Personen nötig sind.
Die Gruppenleitung legt zum Beginn des Aufenthalts im Landheim eine tabellarische Übersicht über alle Teilnehmer des Aufenthalts vor, die für eine evtl. Nachverfolgung von Infektionsfällen folgende Angaben enthalten muss:
Familienname, Vorname, postalische Adresse, E-Mail- Adresse, Tel.Nr.
Bei Schülern die besuchte Schule und Klasse
Die Gruppenleitung stellt sicher und bestätigt mit Unterschrift, dass alle Teilnehmer mit einem tagesgenauen Schnelltest negativ auf Covid-19 getestet wurden. Bei einer Verweildauer von mehr als 2 Tagen muss dieser Schnelltest jeden 2. Tag erbracht werden. Die Schnelltests werden von Schülergruppen von der jeweiligen Schule mitgebracht.
Aktuelle Informationen:
Über die aktuell gültigen Hygienemaßnahmen werden die Lehrkräfte des Lessing-Gymnasiums und das weitere Schulpersonal sowie die Eltern von der Schulleitung, die Schülerinnen und Schüler von den Lehrkräften dauernd auf geeignete Weise unterrichtet. Gruppenleitungen anderer Schulen oder Einrichtungen informieren sich über diese Hinweise hinaus auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien des Landes Baden-Württemberg.
Lehrerinnen und Lehrer sowie andere Gruppenleitungen gehen bezüglich der Hygiene mit gutem Beispiel voran und sorgen dafür, dass die Gruppenmitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Abstandsgebot:
In geschlossenen Räumen soll zwischen Gruppenteilnehmern ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Für vollständige Klassen oder Lerngruppen, die auch in der Schule ohne Mindestabstand zusammenarbeiten, ist auch im Landheim kein Mindestabstand der Gruppenmitglieder untereinander erforderlich. Er gilt aber zwischen den Gruppenteilnehmern und Gruppenleitern sowie Mitarbeitern des Landheims und weiteren auswärtigen Personen.
In den Landheimgebäuden muss – mit Ausnahme des Essens und Schlafens - bis zum 25.9.2021 eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden
Gründliche Händehygiene
z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen;
nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln;
nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.,
vor und nach dem Essen;
nach dem Toiletten-Gang
Händewaschen mit Seife für 20–30 Sekunden (www.infektionsschutz.de/haendewaschen).
Husten- und Niesetikette:
Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen oder Nase fassen.
Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der Hand anfassen, z. B. Ellenbogen benutzen.
Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.
RAUMHYGIENE: Gruppenräume, Aufenthaltsräume, Flure
Raumbelegung:
Während der Pandemiezeit werden die Zimmer nicht voll belegt. Das gilt nicht für die Belegung mit Menschen, die in einem Haushalt leben. Beim Aufenthalt in den Zimmern ist ein Abstand von 1,5 m (s.o.) zu empfehlen. Die Tische in den Aufenthaltsräumen sind so gestellt, dass dieser Abstand eingehalten werden kann.
Der längere Aufenthalt im Treppenhaus ist grundsätzlich nicht gestattet.
Lüften
Mehrmals täglich, mindestens nach 20 Minuten Aufenthalt in einem Gruppenraum, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türen über mehrere Minuten vorzunehmen.
HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Waschräumen und Toilettenräumen sind Seife und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt.
Die Sanitäreinrichtungen werden täglich vormittags gereinigt und desinfiziert.
In den Sanitärräumen dürfen sich nicht zu viele Personen zeitgleich aufhalten; verantwortlich dafür ist die Gruppenleitung.
Essen
Die Mahlzeiten werden an der Buffettheke durch das Küchenpersonal ausgegeben.
Die Tische im Speisesaal werden nach jeder Mahlzeit durch Personal des Landheims gereinigt und desinfiziert.
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